Die
Baugrunderkundung erfolgt durch direkte und indirekte Aufschlüsse.
Die Entnahme von Proben aus Schürfen, Bohrungen und Kleinbohrungen
als Bohrprobe, Bohrkern, Sonderprobe oder Grundwasserprobe wird nach DIN
4021 vorgenommen. Für die Grundwasserbeobachtung und die Abschätzung
von Grundwasserständen und deren Schwankung können die Bohrungen
bzw. Kleinbohrungen als Grundwassermessstellen ausgebaut werden.
Eine weitergehende Erkundungen im Feld erfolgen durch Sondierungen z.B.
als Rammsondierung nach DIN 4094 und Flügelsondierung nach DIN 4096. |
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