Baugrunderkundung, Baugrundbeurteilung

Die Baugrunderkundung erfolgt durch direkte und indirekte Aufschlüsse. Die Entnahme von Proben aus Schürfen, Bohrungen und Kleinbohrungen als Bohrprobe, Bohrkern, Sonderprobe oder Grundwasserprobe wird nach DIN 4021 vorgenommen. Für die Grundwasserbeobachtung und die Abschätzung von Grundwasserständen und deren Schwankung können die Bohrungen bzw. Kleinbohrungen als Grundwassermessstellen ausgebaut werden.
Eine weitergehende Erkundungen im Feld erfolgen durch Sondierungen z.B. als Rammsondierung nach DIN 4094 und Flügelsondierung nach DIN 4096.




Alle Proben werden im Labor angesprochen und im Bedarfsfall näher untersucht. Z.B. erfolgt:
  Bestimmung des Wassergehaltes nach DIN 18121
  Bestimmung der Konsistenzgrenzen nach DIN 18122
  Korngrössenverteilung – Sieblinie nach DIN 18123
  Ermittlung des Wasserdurchlässigkeitsbeiwertes nach DIN 18130
  Ermittlung der Wasseraufnahmevermögens nach DIN 18132
  Oedometerversuch nach DIN 18135

Auf der Grundlage der durchgeführten Untersuchungen ist dann eine Benennung und Beschreibung nach DIN 4022 sowie eine Bodenklassifikation nach DIN 18196 / 18300 / 18301 vorzunehmen.
Alle Ergebnisse der Aufschlüsse werden gemäß DIN 4023 und DIN 4094 zeichnerisch dargestellt.

Der geotechnische Bericht, als bautechnische Beschreibung und Beurteilung von Boden und Fels, entspricht DIN 4020 und beinhaltet die Angabe von Bodenkennwerten sowie die eine Einordnung in geotechnische Kategorien.

Bei der Erstellung eines Baugrundgutachtens erfolgt eine geotechnische Gründungsberatung hinsichtlich erforderlicher / wirtschaftlicher Gründungsart und Gründungsform. Ein weiterer Bestandteil sind konkretere Angaben zur Ausführung der Gründung wie z.B. Angaben von zulässigen Bodenpressungen, die Angaben von Bettungsziffern auf der Grundlage von Berechnungen und der DIN 1054.
Angaben zur Ausbildung von Baugruben und der Bauwerksabdichtung sind ebenfalls Bestandteil des Baugrundgutachtens.